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Reiserücktrittskostenschutz


 

Gültig ab 01. Juni 2011


 

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arlberg

Der Reiserücktrittskostenschutz gilt nur für Buchungen aus dem aktuellen Berg & Tal Programm.


Leistungen im Überblick

Reiseabbruch-Versicherung (RAB)
Wir erstatten z. B. zusätzliche Rückreisekosten, wenn die versicherte Person vorzeitig nach Hause reisen muss bzw. die Rückreise wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels verspätet erfolgt sowie den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, sofern die Reise aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen bzw. unterbrochen wird.
 
Reiserücktritts-Versicherung (RRV)
Wir erstatten die vertraglichen Stornokosten, wenn die Reise z.B. wegen unerwarteter schwerer Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes oder Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit nicht angetreten werden kann.

 
Alle Versicherungsbedingungen unseres Partners der Europäischen Versicherung finden Sie:  ... hier

Allgemeine Hinweise:

Abschlussfrist:
Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmässigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Vertragsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich.

Familie/Paare:
Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind bis 25 Jahren, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Ältere Kinder sind mitversichert, solange sie sich in der Ausbildung befinden. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie.

Objektbuchungen:
Versicherung zum Gesamtreisepreis mit dem Familien-/Objekttarif (z.B. Ferienwohnung, Gruppenhaus). Hier kann bei anerkanntem Rücktrittsgrund des Anmelders nur das ganze Objekt storniert werden.

 

Wir empfehlen den Reiserücktrittskostenschutz mit der Buchung abzuschliessen, da ab diesem Zeitpunkt bei Rücktritt bereits Stornokosten anfallen.


Die Person die einen Reiserücktrittskostenschutz abgeschlossen hat, ist nach Eintritt eines Rücktrittsgrundes verpflichtet:

Die Reise unverzüglich bei Berg & Tal schriftlich zu stornieren, um die Rücktrittskosten möglichst gering zu halten, sowie Belege für den Rücktrittsgrund (z.B: ärztliches Attest, Kündigung etc.) einzureichen.
 
 

Wir wünschen Ihnen aber natürlich, daß Sie die Versicherung nicht in Anspruch nehmen müssen und einen erholsamen Urlaub geniessen können !

 

Buchung & Beratung:
Berg & Tal Natursportreisen GmbH
Lupinenweg 19, D-51375 Leverkusen
0214-58651
 

www.skihuettenagentur.de
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