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Mietbedingungen für Ferienwohnungen, Skihütten, Gruppenunterkünfte, Hotels, Pensionen
Berg & Tal Natursportreisen GmbH
1. Anmelder - Mieter:
"Berg & Tal" vermietet nur an
vom Anmelder zusammengestellte geschlossene Gruppen, die vom jeweiligen
Gruppenleiter oder einer Körperschaft des öffentlichen oder privaten Rechts
geworben und zusammengestellt werden; bei Gruppen, die keine Körperschaften
sind, erfolgt die Vermietung ausschließlich an den Anmelder.
2. Abschluß des Mietvertrages:
Mit einer schriftlichen Buchung, die von einem volljährigen Teilnehmer vorgenommen ist, bietet der Kunde den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an und haftet im Falle einer Stornierung ab diesem Zeitpunkt. Zur Ihrer Sicherheit können Sie im Buchungsformular den im Internet ausgeschriebenen oder zusätzlich von uns per e-mail angebotenen Reisepreis und die angegebenen Nebenkosten wiederholen.
Das Absenden des Buchungsformulars über das Internet ist nur möglich, wenn die Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen bestätigt wurde, somit sind diese Grundlage des Reisevertrags. Der Reisevertrag wird durch eine schriftliche Buchungsbestätigung/Rechnung von "Berg & Tal" - wie vom Kunden gewünscht - per e-mail (als PDF), per Fax oder per Briefpost bestätigt. Je nach Saisonzeit erfolgt die Bestätigung innerhalb von 1 bis 7 Tagen nach Buchungseingang.
3. Zahlungen:
Die Anzahlung beträgt 20% des Gesamt-Mietpreises, mindestens 100,- Euro und maximal 260,- Euro pro Person.
Die Anzahlung ist erst nach Erhalt eines
"Sicherungsscheins" gemäß §651k BGB zu zahlen.
Anzahlung für Buchungen von ausserhalb der BRD: Für Buchungen, die nicht aus der Bundesrepublik Deutschland kommen, gilt eine Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises, mindestens 100,- Euro und maximal 260,- Euro pro Person.
Der Restbetrag muß
frühestens 30 Tage und spätestens 14 Tage vor Reisebeginn bei "Berg &
Tal "eingegangen sein. Der Versand der Mietunterlagen erfolgt ca. 10-14 Tage vor Mietbeginn, sofern der Gesamtbetrag vollständig eingegangen
ist.
Wird die Anzahlung trotz einer 1. Mahnung nicht fristgerecht geleistet, so ist Berg & Tal berechtigt die Buchung zu stonieren. In diesem Fall werden dem Mieter Stornokosten wie unter Punkt 6a und 6b angegeben berechnet.
Ist der Gesamtbetrag nicht vollständig vor Mietbeginn eingegangen, wird
kein Zutritt zum Mietobjekt gewährt.
Wird der Gesamtbetrag in mehr als 2 Raten (Anzahlung und Restbetrag) überwiesen, berechnen wir 10,- Euro pro zusätzliche Teilzahlung. Ausgenommen davon sind Nachbuchungen, die eine zusätzliche Nachzahlungsrate erfordern.
4. Leistungen:
Der Leistungsumfang ergibt sich
aus der schriftlichen Anmeldebestätigung, in der auch die vor Ort anfallenden
Nebenkosten , eine Kaution sowie spezielle Bedingungen, wie das Mitbringen von
Haustieren und die Endreinigung ausgewiesen sind. Sollte er von der
Ausschreibung abweichen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen.
4a. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Sofern Mieter nach Mietbeginn eine
andere als die gebuchte Unterkunft und Verpflegung wählen oder auf die
vermittelten Leistungen ganz oder teilweise verzichten, erfolgt keine
Erstattung, es sei denn, Leistungen weichen von den im Reisevertrag genannten ab.
Dies gilt auch bei vorzeitiger Heimreise, z.B. wegen Verletzung oder Krankheit.
Sollten Mieter später als zu dem
ausgeschriebenen Termin anreisen, ist es nicht möglich, die versäumten Tage am
Schluß des Mietzeitraumes kostenfrei anzuhängen.
4b. Mitwirkungspflicht bei Leistungsabweichungen:
Stellt der Mieter bei Mietbeginn Leistungsabweichungen am Objekt fest, muß er umgehend den Vermieter um Abhilfe bitten und sofern dies nicht erfolgt, “Berg & Tal” davon in Kenntnis setzen, sodaß “Berg & Tal” die Möglichkeit hat beim Vermieter auf Abhilfe zu drängen oder eine vergleichbare Ersatzunterkunft anzubieten.
Kommt der Mieter dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, kann er zu einem späteren Zeitpunkt keine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Mietende geltend gemacht werden. Wir empfehlen wegen der besseren Nachweismöglichkeit die Schriftform.
4c. Preis- oder Leistungsänderungen:
"Berg & Tal" ist aus wichtigen Gründen berechtigt, änderungen einzelner Mietleistungen vorzunehmen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, sofern der Gesamtzuschnitt des Mietangebotes nicht beeinträchtigt wird und dies für den Mieter zumutbar ist.
5. Haftung:
Die Haftung der "Berg & Tal" Natursportreisen GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit die "Berg & Tal" Natursportreisen GmbH für einen dem Mieter entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich die "Berg & Tal" Natursportreisen GmbH gegenüber dem Mieter hierauf berufen. Es gilt § 651 f Abs. 1 BGB. Wird ein Angebot lediglich vermittelt, so haftet der jeweilige Veranstalter für die Erbringung der Leistungen. “Berg & Tal fungiert lediglich als Vermittler.
5a. Haftung für Schäden am Mietobjekt:
Der Mieter ist verpflichtet das Mietobjekt mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Schäden an Einrichtungs- oder Gebrauchsgegenständen des Objekts sind unverzüglich dem Vermieter bzw. Schlüsselhalter oder wenn dieser nicht zu erreichen ist, „Berg & Tal“ mitzuteilen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden und grobe Verunreinigung am Mietobjekt und dem dazugehörigen Grundstück.
5b. Haftung für Rechnungsbeträge für Getränke, Speisen, sonstige Zusatzleistungen:
Der Mieter bzw. Anmelder einer Gruppe haftet für offene Rechnungsbeträge für Getränke, Speisen, sonstige Zusatzleistungen, die z.B. in einer gebuchten Pension konsumiert wurden aber versehentlich nicht bezahlt worden sind. Berg & Tal ist von den Vermietern ermächtigt diese Rechnungsbeträge entgegenzunehemen oder nötigenfalls per Mahnbescheid einzufordern.
6. Rücktritt oder Buchungsänderungen durch den Mieter:
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn von dem Mietvertrag zurücktreten - aus Beweisgründen empfehlen wir die Schriftform. Kann der Mieter eine gleiche Anzahl Ersatzmieter zum selben Buchungstermin für das selbe Mietobjekt zum selben Mietpreis stellen, so wird lediglich eine Umbuchungsgebühr von 10% des Mietpreises, mindestens aber 50,- Euro berechnet. Sprechen wichtige Gründe wie in § 651 b Abs. 1 BGB erläutert gegen die Buchung einer gestellten Ersatzperson, so behalten wir uns das Recht vor diese abzulehnen. Alle anderen Buchungsänderungen oder eine verlorengegangene Bestätigung, die das Versenden einer neuen Buchungsbestätigung erfordern, werden pauschal mit 20,- Euro berechnet - hiervon ausgenommen sind Nachbuchungen von zusätzlichen Teilnehmern oder Verlängerungen des Mietzeitraums, die vor dem Anreisetermin erfolgen. Reisen mehr Teilhehmer an, als angemeldet worden sind und wird dadurch eine Nachberechnung der zusätzlichen Teilnehmer nach dem Anreisetermin notwendig, kostet dies 20,- Euro zusätzlich zum regulären Reisepreis pro Teilnehmer.
Wird keine Ersatzperson gestellt, fallen für die Teilnehmer, bzw. den verantwortlichen Mieter folgende Kosten an:
6a. Bei Gesamtbuchungen bis 14 Personen:
- bis 61 Tage vor Mietbeginn 25% des Gesamtpreises
- bis 35 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
- bis 8 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
- bis 2 Tage vor Mietbeginn 95% des Gesamtpreises
- ab 1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt 100% des Gesamtpreises
6b. Bei Gesamtbuchungen ab 15 Personen:
- bis 25 Wochen vor Mietbeginn 20% des Gesamtpreises
- 24 bis 21 Wochen vor Mietbeginn 40% des Gesamtpreises
- 20 bis 17 Wochen vor Mietbeginn 60% des Gesamtpreises
- 16 bis 9 Wochen vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
- 8 bis 4 Wochen vor Mietbeginn 90% des Gesamtpreises
- 4 Wochen bis 2 Tage vor Mietbeginn 95% des Gesamtpreises
- ab 1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen 100% des Gesamtpreises
6c. Sonderstornovereinbarung Weihnachtstermin:
Gilt für Angebote, die sowohl nur über Weihnachten als auch Weihnachten und Silvester kombiniert angeboten werden, wenn nur die Weihnachtstage gebucht werden und die komplette Gruppe diese Weihnachtstage wieder storniert. Bei Stornierung einzelner Teilnehmer gelten die Stornokosten wie unter 7a und 7b angegeben.
- bis 91 Tage vor Mietbeginn 70% des Gesamtpreises
- ab 91 Tagen vor Mietbeginn 95% des Gesamtpreises
Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei "Berg & Tal". Dem Mieter steht der Nachweis offen, daß der wirtschaftliche Schaden geringer ist als die pauschalen Prozentsätze.
Wir empfehlen den Abschluß eines Reiserücktrittskostenschutzes (RRKS) !
7. Versicherung:
Jeder Mieter ist für seinen Versicherungsschutz z. B. Kranken- oder Haftpflichtversicherung selbst verantwortlich.
8. Gültigkeit:
Sämtliche Angaben entsprechen dem Stand der aktuellen Internetausschreibung. Angaben über Liftkosten, sonstige Nebenkosten sowie über Entfernungen sind ohne Gewähr. änderungen und Berichtigungen auf Grund von Druckfehlern sind vorbehalten. Bei den in der Anmeldebestätigung genannten Preisen, Leistungen und Zeiten sind Irrtümer vorbehalten.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Sollte eine der Reisebedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Es gilt in diesem Fall das allgemein gültige Reiserecht.
10. Gerichtsstand:
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Vertragsparteien oder solche, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist unser Firmensitz (AG Leverkusen ).
11. Veranstalter:
"Berg & Tal " Natursportreisen GmbH
Lupinenweg 19
D - 51375 Leverkusen
Tel.: 0214 / 5 86 51
Fax: 0214-50699858
www.bergtal.de
info@bergtal.de
Buchung & Beratung:
Berg & Tal Natursportreisen GmbH
Lupinenweg 19, D-51375 Leverkusen
0214-58651
