Skihütte - Skiurlaub - Winterreisen - Skihütten mieten - Silvester-Angebote - Ski-Wochenende - Skireisen

oder &    
Haustiere erlaubt
an/auf der Piste
(auch) Doppelzimmer
Nichtraucher/bereich
Sauna
Für Gruppen geeignet
Skibus in der Nähe
Gletscher-Skigebiet
Internet (W-LAN)
Apres
 
zurück
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Skireisen

Berg & Tal Natursportreisen GmbH

1.Teilnehmerkreis:

Teilnehmen kann jeder Erwachsene. Kinder und Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Für eventuelle Kinderermäßigung sowie die Teilnahme Minderjähriger an Sportkursen, gelten die individuell getroffenen, schriftlichen Vereinbarungen.
 

2. Buchung:

Mit einer schriftlichen Buchung, die von einem volljährigen Teilnehmer vorgenommen ist, bietet der Kunde den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an und haftet im Falle einer Stornierung ab diesem Zeitpunkt. Das Absenden des Buchungsformulars über das Internet ist nur möglich, wenn die Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen bestätigt wurde, somit sind diese Grundlage des Reisevertrags. Der Reisevertrag wird durch eine schriftliche Buchungsbestätigung/Rechnung von "Berg & Tal" - wie vom Kunden gewünscht - per e-mail (als PDF), per Fax oder per Briefpost bestätigt. Je nach Saisonzeit erfolgt die Bestätigung innerhalb von 2 bis 14 Tagen nach Buchungseingang.
 

3. Zahlungen:

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung und eines Sicherungsscheins ist eine Anzahlung zu zahlen in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens 100,- Euro und maximal 260,- Euro pro Person.
Anzahlung für Buchungen von ausserhalb der BRD: Für Buchungen, die nicht aus der Bundesrepublik Deutschland kommen, gilt eine Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises, mindestens 100,- Euro und maximal 260,- Euro pro Person.
Der Restbetrag muß frühestens 30 Tage und spätestens 14 Tage vor Reisebeginn bei "Berg & Tal" eingegangen sein. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt ca. 5-14 Tage vor Reisebeginn, sofern der Gesamtbetrag vollständig eingegangen ist. Ist der Gesamtbetrag nicht vollständig vor Reisebeginn eingegangen, wird kein Zutritt zum Reisebus und Hotel gewährt.
Wird der Gesamtbetrag in mehr als 2 Raten (Anzahlung und Restbetrag) überwiesen, berechnen wir 10,- Euro pro zusätzliche Teilzahlung. Ausgenommen davon sind Nachbuchungen, die eine zusätzliche Nachzahlungsrate erfordern.
 

4. Leistungen:

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Anmeldebestätigung. Sollte er von der Ausschreibung im Prospekt abweichen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen.
 

4a. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:

Sofern Teilnehmer nach Antritt der Reise eine andere als die gebuchte Unterkunft und Verpflegung wählen oder auf die vermittelten Leistungen ganz oder teilweise verzichten, erfolgt keine Erstattung, es sei denn, Leistungen weichen von den im Reisevertrag genannten ab. Dies gilt auch bei Verzicht auf den Skikurs sowie anderer Sportangebote oder vorzeitiger Heimreise, z.B. wegen Verletzung oder Krankheit. Sollten Teilnehmer später als zu dem ausgeschriebenen Termin anreisen, ist es nicht möglich, die versäumten Tage am Schluß der Reise kostenfrei anzuhängen.
 

4b. Mitwirkungspflicht bei Leistungsabweichungen:

Stellt der Kunde bei Reisebeginn Leistungsabweichungen fest, muß er umgehend den Reiseleiter um Abhilfe bitten und sofern dies nicht erfolgt, “Berg & Tal” davon in Kenntnis setzen, sodaß “Berg & Tal” die Möglichkeit hat, beim Reiseleiter auf Abhilfe zu drängen.
 

Kommt der Mieter dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, kann er zu einem späteren Zeitpunkt keine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Mietende geltend gemacht werden. Wir empfehlen wegen der besseren Nachweismöglichkeit die Schriftform.
 

4c. Leistungsänderungen:

"Berg & Tal" ist aus wichtigen Gründen berechtigt, Änderungen einzelner Reiseleistungen vorzunehmen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, sofern der Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt wird und dies für den Reisenden zumutbar ist.
 

5. Haftung:

Die Haftung der "Berg & Tal" Natursportreisen GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
 
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit die "Berg & Tal" Natursportreisen GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
 

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich die "Berg & Tal" Natursportreisen GmbH gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Es gilt § 651 f Abs. 1 BGB.
 

Wird ein Angebot lediglich vermittelt, so haftet der jeweilige Veranstalter für die Erbringung der Leistungen. “Berg & Tal fungiert lediglich als Vermittler.
 

6. Rücktritt oder Buchungsänderungen durch den Teilnehmer:

Die Teilnehmer können jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten - aus Beweisgründen empfehlen wir die Schriftform. Können die Teilnehmer eine gleiche Anzahl Ersatzpersonen zum gleichen Reisetermin und Ziel stellen, so wird lediglich eine Umbuchungsgebühr von 50,- Euro berechnet. Teilnehmer und Ersatzperson haften für die Erbringung der Umbuchungsgebühr und des Reisepreises. Sprechen wichtige Gründe wie in § 651 b Abs. 1 BGB erläutert gegen die Teilnahme einer gestellten Ersatzperson, so behalten wir uns das Recht vor diese abzulehnen. Alle anderen Buchungsänderungen oder eine verlorengegangene Bestätigung, die das Versenden einer neuen Buchungsbestätigung erfordern, werden pauschal mit 20,- Euro berechnet - hiervon ausgenommen sind Nachbuchungen von zusätzlichen Teilnehmern oder Verlängerungen des Mietzeitraums, die vor dem Anreisetermin erfolgen. Reisen mehr Teilhehmer an, als angemeldet worden sind und wird dadurch eine Nachberechnung der zusätzlichen Teilnehmer nach dem Anreisetermin notwendig, kostet dies 20,- Euro zusätzlich zum regulären Reisepreis pro Teilnehmer . Wird keine Ersatzperson gestellt, fallen für die Teilnehmer folgende Kosten an:
 
- Bis 31. Tag vor Reisebeginn: 20 % Reisepreises
- bis 15.Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
- bis 8. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
- ab 7. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises

 

Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei "Berg & Tal". Den Teilnehmern steht der Nachweis offen, daß der wirtschaftliche Schaden geringer ist als die pauschalen Prozentsätze.
 

Wir empfehlen den Abschluß eines Reiserücktrittskostenschutzes (RRKS) !


 

7. Versicherung:

Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz z. B. Kranken- oder Haftpflichtversicherung selbst verantwortlich.
 

8. Gültigkeit:

Angaben über Liftkosten, sonstige Nebenkosten sowie über Entfernungen sind ohne Gewähr. Änderungen und Berichtigungen auf Grund von Schreibfehlern sind vorbehalten. Bei den in der Anmeldebestätigung genannten Preisen, Leistungen und Zeiten sind Irrtümer vorbehalten.
 

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Sollte eine der Reisebedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Es gilt in diesem Fall das allgemein gültige Reiserecht.
 

10. Gerichtsstand:

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Vertragsparteien oder solche, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist unser Firmensitz (AG Leverkusen ).
 

11. Veranstalter: - soweit nicht anders angegeben

"Berg & Tal " Natursportreisen GmbH
Lupinenweg 19
D - 51375 Leverkusen
Tel.: 0214 / 5 86 51
Fax: 0214-50699858
 
www.bergtal.de
info@bergtal.de

 

Buchung & Beratung:
Berg & Tal Natursportreisen GmbH
Lupinenweg 19, D-51375 Leverkusen
0214-58651
 

www.skihuettenagentur.de
email an uns...