Skifahren in Zeiten von Corona
Skifahren und Corona:
- Skifahren findet an frischer Luft statt, es stärkt unsere Abwehrkräfte und wir können uns besonders gut dabei erholen und "erfrischen".
Es gibt viel Platz auf den Pisten und bei Einhaltung der üblichen Pistenregeln haben wir genügend Abstand zu anderen Skifahrern.
Alle Skigebiete bereiten sich auf die Skisaison vor, der Liftbetrieb wird unter Einhaltung von Hygieneregeln und der 2-G-Regelung stattfinden können.
In Skibussen und Gondeln wird Lüftungs-, Zwischenreinigungs- und Maskenpflicht gelten - in machen Skigebieten werden die Betriebszeiten verlängert, um möglichen Andrang zu entzerren. In offenen Schleppliften, auf Langlaufloipen und Winterwanderwegen werden Masken wohl nicht vorgeschrieben werden. Bei allen Mitarbeitern der Liftgesellschaften, der Restaurants und der Skibusse wird täglich Fieber gemessen und sie werden bei näheren Kontakten mit Gästen immer Masken tragen. Einzig Apres-Parties werden nicht wie gewohnt stattfinden können.
Vorteil Skihütte, Ferienhaus, Ferienwohnung:
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Im Ferienhaus sind Sie "unter sich" und haben nur Kontakt innerhalb Ihrer Familie oder Gruppe. Hier können Sie in entspannter Atmosphäre gemeinsam kochen und den Abend genießen!
Wenn Sie weitere Kontakte reduzieren möchten, können Sie, was sonst nicht empfohlen wird, statt mit dem Skibus mit dem eigenen PKW zum Skigebiet fahren.
Langlaufen oder Winterwandern bieten weitere Möglichkeiten ohne viele Kontakte wunderschöne Winterlandschaften zu genießen!
Ihre häufig gestellete Frage - wie können Sie stornieren in Zeiten von Corona ?
- Da das Pandemiegeschehen und mögliche Reisebeschränkungen mittlerweile hinreichend bekannt sind, gelten für alle Buchungen die folgenden Regelungen:
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Eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung ist am Anreisetermin möglich wenn ein Reiseverbot des auswärtigen Amtes, ein Einreiseverbot des Ziellandes (offizielle Grenzschließung), Beherbergungsverbot, Quarantänepflicht im Reiseland von 4 Tagen oder mehr oder Skigebietsschließung in der Region Ihrer Unterkunft vorliegen. Bei einigen Angeboten ist die kostenlose Stornierung nur bis 22 Tage vor dem Anreisetermin möglich bei offizieller Grenzschließung oder einer Quarantänepflicht im Reiseland von 4 Tagen oder mehr - bitte fragen Sie dies vor Ihrer Buchung an, bzw. wir schreiben Sie rechtzeitig dazu an, wenn Sie eines dieser Angebote bereits gebucht haben. Für die Bearbeitung der kostenlosen Stornierung fällt von unserer Seite ein Gebühr von 30,- € (H700, Rmonar: 99,-€) an. Sollten die obigen Vorraussetzungen nicht gelten oder Sie bereits vor dem Anreisetermin stornieren, fallen Stornokosten gemäß unseren AGB an.
Bitte beachten Sie: Einreise- oder Zugangsbeschränkungen zur Unterkunft oder den Liftanlagen auf 2G, 2G plus oder 3G ermöglichen keine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung, da diese schon länger bekannt sind und zum Buchungszeitraum als Möglichkeit zu erwarten waren.
Sie können selbstverständlich über uns einen Reiserücktrittskostenschutz abschliessen, der Ihre Stornokosten übernimmt für den Fall daß Sie von der Reise z. B. aus Krankheitsgründen zurücktreten müssen.
Unser Partner die ERGO bietet auch Versicherungsschutz im Fall von Reisewarnungen auf Grund von Covid 19 an sowie einen Ergänzungsschutz im Fall einer Covid Erkrankung oderQuarantänepflicht.
Hier finden Sie Informationen des ADAC zur Einreise nach Österreich
Hier finden Sie Informationen des RKI (Robert Koch Instituts) zu Hochrisikogebieten und/oder Virusvariantengebieten.
Wir wünschen Ihnen Gesundheit und Zuversicht und uns allen hoffentlich bald wieder schöne Skiurlaube!
Ihr Martin Gniewoß
für das Berg & Tal Team